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   BayObLG, 24.07.1978 - BReg. 2 Z 39/77   

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BayObLG, 24.07.1978 - BReg. 2 Z 39/77 (https://dejure.org/1978,6029)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.1978 - BReg. 2 Z 39/77 (https://dejure.org/1978,6029)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 1978 - BReg. 2 Z 39/77 (https://dejure.org/1978,6029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1978, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/80

    Zur Eintragung einer Löschungsvormerkung

    Daraus sind indes weder im Hinblick auf das Erfordernis der Gleichartigkeit der Gesamtgrundschuld (RGZ 70, 245, 246; BayObLGZ 1962, 184, 189; 1978, 223, 225) noch im Hinblick auf das Änderungsgesetz Bedenken herzuleiten (ebenso Stöber a.a.O. S. 165, 167):.
  • LG Augsburg, 25.03.1981 - 7 T 180/81

    Zur Frage, wann ein Gläubiger unbekannt ist

    Daraus sind indes weder im Hinblick auf das Erfordernis der Gleichartigkeit der Gesamtgrundschuld ( RGZ 70, 245, 246; BayObLGZ 1962.184, 189; 1978, 223, 225) noch im Hinblick auf das Änderungsgesetz Bedenken herzuleiten (ebenso Stöber a.a.O. S. 165, 167): Es entspricht anerkanntem Recht, daß das Erfordernis der Gleichartigkeit eines Gesamtgrundpfandrechts keine lückenlose Entsprechung der auf den einzelnen Grundstücken ruhenden Belastung verlangt, sondern gewisse Abweichungen zuläßt (s. z.B. BGHZ 26, 344 - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO nur hinsichtlich einzelner Grundstücke).
  • BayObLG, 07.02.1980 - BReg. 2 Z 6/79

    Pfandunterstellung und Eintragung einer Löschungsvormerkung

    b) Das Erfordernis der Gleichartigkeit der Gesamtgrundschuld (vgl. RGZ 70, 245 /246 f.; BayObLGZ 1962, 184 /189 ff.; 1978, 223/225) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
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